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Schlagwort: Tipps für die Selbständigkeit

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Wann ist man Kleinunternehmer und wie wirkt sich das auf die Umsatzsteuer aus?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Obergrenze für das Vorjahr von 22.000 Euro Gesamtumsatz und unter 50.000 Euro Gesamtumsatz im laufenden Jahr. Wenn man beide Bedingungen erfüllt, kann man die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.

Vorsicht: Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn!

Wer im Vorjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro Umsatz liegt, sollte Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beatragen, um von den Vorteilen zu profitieren. Verzichten Sie jedoch freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, sind Sie an diese Entscheidung leider fünf Kalenderjahre gebunden.

Dieser Satz muss auf der Rechnung erscheinen:

Ist die Kleinunternehmerregelung bewilligt, muss dieses auf allen Rechnungen angegeben werden und dabei das entsprechende Gesetz genannt werden. Das kann zum Beispiel so lauten:

“Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer.”

oder

“Gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung liegen auf der Hand: Sie als Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und ersparen sich viel Zeit und Arbeit mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die andere Unternehmer monatlich oder vierteljährlich machen müssen. Denn wer keine Steuer ausweist, muss auch keine melden.

Wenn Sie sich an vor allem an Privatkunden und Endverbraucher richten, können Sie Ihre Leistungen außerdem günstiger anbieten als die Konkurrenz. Ihre Kunden müssen schließlich keine Umsatzsteuer zahlen uns Sie haben Preisvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Der Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist wiederum, dass Sie leider keine Vorsteuer abziehen können und bezahlte Vorsteuer vom Fiskus nicht zurückbekommen. Das ist vor allem dann ungünstig, wenn Sie hohe Ausgaben tätigen.

Wenn sich Ihr Angebot an Unternehmen richtet, bedeutet das, dass diese keine Vorsteuer aus Ihrer Rechnung geltend machen können. Dadurch entsteht Ihnen ein Wettbewerbsnachteil, da Unternehmen lieber bei Anbietern kaufen, die Vorsteuer in ihrer Rechnung aufweisen.

Kleinunternehmerregelung muss aktiv beantragt werden

Ob du als Kleinunternehmer behandelt werden oder nicht, liegt anfangs in deiner Hand. Du musst nämlich aktiv werden und einen Antrag stellen.

Entweder direkt am Anfang deiner Selbständigkeit eintragen im steuerlichen Fragebogen zur Ersterfassung, der im Zuge der Anmeldung beim Finanzamt auszufüllen ist. Dort gibt es einen Abschnitt, der sich mit der Kleinunternehmerregelung befasst.

Oder du schreibst einen Antrag an dein Finanzamt zur Wahl der Kleinunternehmerregelung, wenn du vorher nicht als Kleinunternehmer registriert warst.

Dafür findest du einen Muster-Antrag hier unten zum herunterladen:

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